Thorsten Appel ist seit 1999 im Immobilienrechtsdezernat der Kanzlei in Hamburg und seit 2006 auch in Berlin tätig. Partner der Sozietät ist Herr Appel seit 2008. Er berät und vertritt Mandanten im Miet- und WEG-Recht sowie privatem Baurecht, berät Gläubiger und Erwerbsinteressenten in Zwangsversteigerungsverfahren und gestaltet Kauf-, Miet- und Bauverträge. Zudem ist Thorsten Appel Spezialist im Immobiliarvollstreckungsrecht. Zu seinen Mandanten gehören sowohl Unternehmen als auch private Grundstückseigentümer, Banken, Immobilienverwalter, Immobilienentwickler und Bauträger. Herr Rechtsanwalt Appel ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und hat erfolgreich einen Fachanwaltslehrgang im Bau- und Architektenrecht absolviert.
Thorsten Appel wird von diversen Gerichten in Hamburg, Berlin und Norddeutschland regelmäßig als Zwangsverwalter bestellt und verwaltet Immobilien (auch Sonderimmobilien wie Einkaufszentren, Gewerbeparks und Biogasanlagen) im Bankenauftrag. Er ist Vorstand der gemeinnützigen Otto und Thora Knies Stiftung, Mitglied des Vorstandes der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und berät als Mitglied des Fachausschusses Schuldrecht das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer zu berufspolitischen Fragestellungen bei Gesetzesvorhaben u.a. im Miet- und Baurecht.
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