RECHTSGEBIET

Wirtschaftsrecht

Insolvenzrecht

Krisen- und Insolvenzberatung ist ein Schwerpunkt unser Kanzleitätigkeit.

Wir unterstützen Unternehmen und Einzelpersonen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und vertreten sie in außergerichtlichen Sanierungsverfahren sowie in Insolvenzverfahren. Zudem helfen wir Gläubigern bei der Forderungsdurchsetzung und -sicherung in Insolvenzfällen. Unsere Tätigkeiten umfassen die Analyse wirtschaftlicher Kennzahlen, Sanierungsberatung, Erstellung außergerichtlicher Schuldenbereinigungspläne, Ausarbeitung von Insolvenzplänen und die Vorbereitung von Schutzschirmverfahren.

WENDEN SIE SICH AN UNSERE ANWÄlTE:

Arbeitsrecht

In diesem Rechtsgebiet betreuen wir sowohl zahlreiche Unternehmen unterschiedlicher Größe als auch Arbeitnehmer.

ZUM UMFANG DER BERATUNGEN GEHÖREN:

  • Kündigungsschutzverfahren
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Fragen von Lohn-, Gehalts- und Urlaubsansprüchen
  • Arbeitsrechtliche Beratung von Firmen bei Umstrukturierungen, Reorganisationen und Betriebsschließungen
  • Aufstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen
  • Probleme des GmbH-Geschäftsführers
  • Aus- und Fortbildung von Geschäftsführern und Personalverantwortlichen

WENDEN SIE SICH AN:

Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Unter­nehmen jeder Größenordnung und Rechtsform, ihre Organe sowie die hinter ihnen stehenden Personen.

UNSERE TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE UMFASSEN:

  • Gründungsberatung, Rechtsformwahl
  • Gestaltung der Gesellschaftsverträge von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Anstellungsverträge von Geschäftsführern und Vorständen
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • Unternehmenskauf oder –veräußerung im Wege des Asset- sowie Share-Deals
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Rahmen der Unternehmensnachfolge
    oder eines Management-Buy-Outs
  • Gesellschaftsrechtliche Due Diligence
  • Beratung bei Umwandlungen, Rechtsformwechseln, Abspaltungen
    und Ausgliederungen
  • Gerichtliche Vertretung bei Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen,
    zur Erzwingung von Auskünften und sonstigen Gesellschafterstreitigkeiten
  • Vertretung in Schiedsverfahren

WENDEN SIE SICH AN: