PARTNER

Reinhard Titz

Reinhard Titz ist seit 1981 als Rechtsanwalt zuge­las­sen und Gründungspartner der Kanzlei. Seine Tätigkeits­schwerpunkte liegen in den Bereichen Insol­venz­recht und Insolvenzverwaltung, in der Re­strukturierungs- und Sanie­rungsberatung, im Gesell­schaftsrecht insbe­son­de­re bei Unterneh­mens­verkäufen (Mergers & Acquisitions). Seine Man­dan­ten profitieren hierbei von seinen pro­fund­en, branchen­über­grei­fen­den be­triebs­wirtsch­aftlichen Kenntnissen und Erfah­run­gen.

RECHTSGEBIETE

  • Insolvenzrecht
  • Gesellschaftsrecht

WEITERE TÄTIGKEITEN​

Reinhard Titz wird seit 1985 vom Amtsgericht Hamburg als Insolvenzverwalter bestellt. Er ist Mitglied im Norddeutschen Insolvenzforum e. V..