Reinhard Titz ist seit 1981 als Rechtsanwalt zugelassen und Gründungspartner der Kanzlei. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Insolvenzrecht und Insolvenzverwaltung, in der Restrukturierungs- und Sanierungsberatung, im Gesellschaftsrecht insbesondere bei Unternehmensverkäufen (Mergers & Acquisitions). Seine Mandanten profitieren hierbei von seinen profunden, branchenübergreifenden betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und Erfahrungen.
Reinhard Titz wird seit 1985 vom Amtsgericht Hamburg als Insolvenzverwalter bestellt. Er ist Mitglied im Norddeutschen Insolvenzforum e. V..
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