Reinhard Titz ist seit 1981 als Rechtsanwalt zugelassen und Gründungspartner der Kanzlei. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Insolvenzrecht und Insolvenzverwaltung, in der Restrukturierungs- und Sanierungsberatung, im Gesellschaftsrecht insbesondere bei Unternehmensverkäufen (Mergers & Acquisitions). Seine Mandanten profitieren hierbei von seinen profunden, branchenübergreifenden betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und Erfahrungen.