KOMMUNAL- UND KÖRPERSCHAFTSRECHT
Wir beraten Gemeinden, Landkreise und deren Organe sowie Religionsgemeinschaften und berufsständige Kammern.
DIE BERATUNG UND VERTRETUNG ERSTRECKT SICH AUF:
● kommunalverfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen
● Streitigkeiten zwischen Körperschaften und ihren Organen
● beamtenrechtliche Auseinandersetzungen
● Beihilfen und Subventionen
● Satzungsrecht