KOMMUNAL- UND KÖRPERSCHAFTSRECHT

Wir beraten Gemeinden, Landkreise und deren Organe sowie Religionsgemeinschaften und berufsständige Kammern.

DIE BERATUNG UND VERTRETUNG ERSTRECKT SICH AUF:

kommunalverfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen

Streitigkeiten zwischen Körperschaften und ihren Organen

beamtenrechtliche Auseinandersetzungen

Beihilfen und Subventionen

Satzungsrecht

IMPRESSUM

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NUTZUNGSBEDINGUNGEN & DATENSCHUTZ