INSOLVENZRECHT
Dieses Rechtsgebiet bildet einen der wichtigsten Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei.
Wir beraten Unternehmen und Einzelpersonen in der wirtschaftlichen Krise und vertreten diese gegebenenfalls in außergerichtlichen Sanierungsverfahren oder im Rahmen von Insolvenz- oder Insolvenzplanverfahren. Ebenso beraten und unterstützen wir Gläubiger bei der Durchsetzung oder Sicherung ihrer Forderungen und der Geltendmachung in Insolvenzverfahren.
DIES BERÜHRT VOR ALLEM:
● Analyse und Begutachtung wirtschaftlicher Kennzahlen
● Sanierungsberatung
● Erarbeitung außergerichtlicher Schuldenbereinigungspläne
● Ausarbeitung von Insolvenzplänen
● Vorbereitung von Schutzschirmverfahren
● Übernahme von Interimsgeschäftsführungen
● Gestaltung von Gläubigersicherheiten
● Beratung und Vertretung der Geschäftsführer/Vorstände in Haftungsfragen