HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir
Unter­nehmen jeder Größenordnung und Rechtsform, ihre Organe sowie die hinter ihnen stehenden Personen.

UNSERE TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE UMFASSEN:

Gründungsberatung, Rechtsformwahl

Gestaltung der Gesellschaftsverträge von Personen- und Kapitalgesellschaften

Anstellungsverträge von Geschäftsführern und Vorständen

Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen

Unternehmenskauf oder –veräußerung im Wege des Asset- sowie Share-Deals

Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Rahmen der Unternehmensnachfolge
oder eines Management-Buy-Outs

Gesellschaftsrechtliche Due Diligence

Beratung bei Umwandlungen, Rechtsformwechseln, Abspaltungen
und Ausgliederungen

Gerichtliche Vertretung bei Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen,
zur Erzwingung von Auskünften und sonstigen Gesellschafterstreitigkeiten

Vertretung in Schiedsverfahren

IMPRESSUM

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