HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Unternehmen jeder Größenordnung und Rechtsform, ihre Organe sowie die hinter ihnen stehenden Personen.
UNSERE TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE UMFASSEN:
● Gründungsberatung, Rechtsformwahl
● Gestaltung der Gesellschaftsverträge von Personen- und Kapitalgesellschaften
● Anstellungsverträge von Geschäftsführern und Vorständen
● Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
● Unternehmenskauf oder –veräußerung im Wege des Asset- sowie Share-Deals
● Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Rahmen der Unternehmensnachfolge
oder eines Management-Buy-Outs
● Gesellschaftsrechtliche Due Diligence
● Beratung bei Umwandlungen, Rechtsformwechseln, Abspaltungen
und Ausgliederungen
● Gerichtliche Vertretung bei Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen,
zur Erzwingung von Auskünften und sonstigen Gesellschafterstreitigkeiten
● Vertretung in Schiedsverfahren